Die Zwangsentstempelung eines Fahrzeugs durch die Straßenverkehrsbehörde wegen erloschenen Versicherungsschutzes führt nach einem Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg nicht zu einem Erlöschen der Kraftfahrzeugsteuerpflicht. Erst mit der Eintragung der Außerbetriebsetzung in die Zulassungsbescheinigung erlöscht die Kraftfahrzeugsteuerpflicht.
Gemäß § 5 Abs. 1 …
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