Die Grundsätze zur steuerlichen Einordnung der Zahlung einer Prämie an einen „Whistleblower“ und der damit zusammenhängende Begriff der sonstigen Leistung i.S. des § 22 Nr. 3 EStG sind in der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs geklärt.
Danach reicht es für die Steuerbarkeit …
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