Überentnahme

Schuldzinsen sind gemäß § 4 Abs. 4a EStG nicht einkommensmindernd als Betriebsausgaben abziehbar, soweit sie auf Überentnahmen beruhen. Der bei der Berechnung der Überentnahme zugrunde zu legende Gewinn ist der nach den normalen steuerlichen Vorschriften errechnete Gewinn, er ist auch …

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Übernahme von Kurkosten durch den Arbeitgeber

Übernimmt der Arbeitgeber die Kosten einer Kur des Arbeitnehmers, kommt nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs eine Aufteilung in Arbeitslohn und eine nicht der Lohnsteuer unterliegende Zuwendung im betrieblichen Eigeninteresse nicht in Betracht. Eine Kur könne nur einheitlich beurteilt und nicht …

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Vorweggenommene haushaltsnahe Dienstleistungen

Die nach § 35a EStG bei der Einkommensteuer berücksichtigt werden. Für vorweggenommene haushaltsnahe Dienstleistungen ist allerdings nach einem Urteil des Finanzgerichts Münster keine Steuerermäßigung möglich.

Mit dieser Begründung versagte das Finanzgericht Münster jetzt für Aufwendungen für eine Gartengestaltung, die der …

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Vorsteuerabzug des GbR-Gründungsgesellschafters

Der Bundesfinanzhof hat dem Gerichtshof der Europäischen Union im Rahmen eines Vorabentscheidungsersuchens die Frage vorgelegt, ob ein Gesellschafter einer Steuerberatungs-GbR, der von der GbR einen Teil des Mandantenstammes nur zu dem Zweck erwirbt, diesen unmittelbar anschließend einer unter seiner maßgeblichen …

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Ansparabschreibung nach Buchwerteinbringung

Eine Ansparabschreibung nach § 7g EStG 2002 geltenden Fassung darf nicht gebildet werden, wenn im Zeitpunkt ihrer Geltendmachung beim Finanzamt bereits feststeht, dass der Betrieb zu Buchwerten in eine Kapitalgesellschaft eingebracht wird.

Steuerpflichtige, die ihren Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich ermitteln, können …

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Ehescheidungskosten als außergewöhnliche Belastungen

Erwachsen einem Steuerpflichtigen zwangsläufig größere Aufwendungen als der überwiegenden Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommensverhältnisse, gleicher Vermögensverhältnisse und gleichen Familienstandes (außergewöhnliche Belastung), so wird auf Antrag die Einkommensteuer in bestimmtem Umfang ermäßigt (§ 33 Abs. 1 EStG).

Gemäß § 33 Abs. …

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