Der Widerruf der Einverständniserklärung zur Entscheidung durch den Einzelrichter ist nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhof jedenfalls dann ausgeschlossen, wenn sich die Prozesslage bei objektiver Betrachtung nachträglich nicht wesentlich geändert hat .
Im vorliegenden Streitfall waren keine Anhaltspunkte für eine nachträgliche …
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