Nichtigkeit des Steuerbescheids wegen Feststellungsverjährung?

Die Nichtigkeit eines Steuerbescheids i.S. des § 125 Abs. 2 AO  ergibt sich nicht daraus, dass der Steuerbescheid erst nach Ablauf der Festsetzungsfrist nach § 169 Abs. 2 Nr. 2 AO i.V.m. §§ 170, 171 AO erlassen worden ist. 

Nichtigkeit des Steuerbescheids wegen Feststellungsverjährung?

Denn ein nach Ablauf der Festsetzungsfrist ergangener Steuer, Aufhebungs- oder Änderungsbescheid ist zwar anfechtbar, aber nicht nichtig, da der insoweit gegebene Fehler bei verständiger Würdigung aller in Betracht kommender Umstände nicht offenkundig ist[1].

 

Bundesfinanzhof, Urteil vom 28. Juli 2021 – X R 15/19

  1. vgl. nur BFH, Urteil vom 03.03.2011 – III R 45/08, BFHE 233, 6, BStBl II 2011, 673, Rz 11, m.w.N.[]