Die Kleinunternehmerregelung des § 19 Abs. 1 Satz 1 UStG 1999 gilt nach einem jetzt veröffentlichten Beschluss des Bundesfinanzhofs nach seinem Sinn und Zweck grundsätzlich auch dann, wenn bereits zu Beginn des Jahres voraussehbar ist, dass der Jahresumsatz wieder unter die Grenze von 17 500 € sinken wird.

Bundesfinanzhof, Beschluss vom 18. Oktober 2007 – V B 164/06




