Keine Vorsteuerberichtigung für vor 2005 erworbenes Umlaufvermögen

Für vor dem 1. Januar 2005 ausgeführte Umsätze, die zur Anschaffung oder Herstellung von Wirtschaftsgütern führen, die nur einmalig zur Ausführung eines Umsatzes verwendet werden („Umlaufvermögen“), besteht auch unter Berücksichtigung von Art. 20 der Richtlinie 77/388/EWG kein Anspruch auf Vorsteuerberichtigung nach § 15a UStG.

Keine Vorsteuerberichtigung für vor 2005 erworbenes Umlaufvermögen

Bundesfinanzhof, Urteil vom 12. Februar 2009 – V R 85/07