Informationsaustausch mit St. Vincent und den Grenadinen

Der deutsche Botschafter in London und der High Commissioner des Inselstaats St. Vincent und die Grenadinen haben am 29. März 2010 in London ein Abkommen über den Informationsaustausch in Steuersachen unterzeichnet.

Informationsaustausch mit St. Vincent und den Grenadinen

Das Abkommen über Informationsaustausch zwischen Deutschland und St. Vincent und den Grenadinen entspricht in vollem Umfang dem derzeitigen OECD-Standard zu Transparenz und effektivem Informationsaustausch für Besteuerungszwecke. Das Abkommen gewährt mithin den deutschen Finanzbehörden Zugang zu Informationen, welche die deutsche Finanzverwaltung für steuerliche Zwecke für erforderlich hält. Dazu können Bankinformationen und Informationen über die Eigentumsverhältnissen an juristischen Personen und anderen Rechtsgebilden gehören.

Der Zugang zu den Informationen aus St. Vincent und den Grenadinen ist ausdrücklich nicht davon abhängig, dass ein Steuerstrafverfahren eingeleitet ist oder auch nur der Verdacht auf eine Steuerstraftat besteht.