Ausgaben für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse oder Dienstleistungen wie Kinderbetreuung oder Pflegeleistungen führen seit einigen Jahren zu Steuerermäßigungen. Ab 2009 wird die Förderung auf einheitlich 20% der Aufwendungen ausgeweitet, höchstens jedoch auf 4.000 € in Jahr.

Für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse bei geringfügigen Beschäftigungen beträgt die Steuerermäßigung maximal 510 € Steuerermäßigung.




