Gesellschafter-Fremdfinanzierung

Durch das Gesetzes zur Umsetzung der Protokollerklärung der Bundesregierung zur Vermittlungsempfehlung zum Steuervergünstigungsabbaugesetz vom 22. Dezember 2003 (BGBl. I 2003 S. 2840) wurde in § 8 Abs. 6 Körperschaftsteuergesetz eine Regelung aufgenommen, wonach bestimmte Finanzierungskosten nicht den Gewinn mindern, sondern als verdeckte Gewinnausschüttung anzusehen sind.

Gesellschafter-Fremdfinanzierung

Das Bundesfinanzministerium hat hierzu in einem Rundschreiben grundsätzlich Stellung genommen.

Bundesministerium der Finanzen, Schreiben vom 19. September 2006 – IV B 7 -S 2742a -21/06