Erweiterter Verlustausgleich des Kommanditisten bei Unterbeteiligung

Der erweiterte Verlustausgleich des Kommanditisten mindert sich in dem Umfang, in dem ein anderer an seinem Kommanditanteil atypisch still unterbeteiligt ist.

Erweiterter Verlustausgleich des Kommanditisten bei Unterbeteiligung

Bundesfinanzhof, Urteil vom 19. April 2007 – IV R 70/04