Die Übernahme der Beiträge für die Mitgliedschaft einer angestellten Rechtsanwältin im Deutschen Anwaltverein führt zu Arbeitslohn, wenn der Arbeitgeber nicht im überwiegend eigenbetrieblichen Interesse handelt. Mit dieser heute veröffentlichten Entscheidung hat der Bundesfinanzhof ein Urteil des Sächsischen Finanzgerichts bestätigt. Diese …
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