Ein Steuerpflichtiger, der Versorgungsbezüge aus einem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis bezieht und noch nicht das 63. Lebensjahr vollendet hat, hat nach einem Urteil des Finanzgerichts Münster keinen Anspruch auf einen Versorgungsfreibetrag nach § 19 Abs. 2 EStG.
In dem vom Finanzgericht Münster …
Lesen


















