Die Kosten des Mittagessens im Wohnstift sind nach einer aktuellen Entscheidung des Finanzgerichts Baden-Württemberg im Rahmen der Einkommensteuer als haushaltsnahe Dienstleistung zu berücksichtigen.
Nach § 35a Abs. 2 Satz 1 EStG ermäßigt sich u.a. für die Inanspruchnahme von haushaltsnahen Dienstleistungen, …
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