Für die Abzugsfähigkeit von Unterhaltszahlungen als außergewöhnliche Belastung ist der Nachweis der Zahlungen und die Bedürftigkeit des Zahlungsempfängers nachzuweisen. Bargeldzahlungen müssen vom Empfänger bestätigt werden.
Erwachsen einem Steuerpflichtigen Aufwendungen für den Unterhalt einer dem Steuerpflichtigen oder seinem Ehegatten gegenüber gesetzlich …
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