Unterhaltsleistungen an im Ausland lebende Angehörige nur bei umfassenden und vollständigen Angaben steuerlich berücksichtigungsfähig. Dies umfasst sowohl Angaben zur Bedürftigkeit der unterstützten Angehörigen – einschließlich deren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen – wie auch Nachweise zu den erfolgten Zahlungen.
In einem …
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