Der Verlust aus einer nebenberuflichen Übungsleitertätigkeit ist nach einer aktuellen Entscheidung des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz auch dann anzuerkennen, wenn die Einnahmen den steuerfreien Betrag nicht übersteigen.
In dem hier vom Finanzgericht Rheinland-Pfalz entschiedenen Streitfall war der Kläger im Jahre 2009 nebenberuflich …
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