Nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 EStG können Unterhaltsleistungen eines Steuerpflichtigen (Geber) an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden unbeschränkt einkommensteuerpflichtigen Ehegatten (Empfänger), wenn der Geber dies mit Zustimmung des Empfängers beantragt, im Wege des sogenannten Realsplittings bis zu …
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