Der Wirksamkeit einer Mitteilung gemäß § 13a Abs. 1 Satz 2 EStG, dass ab dem folgenden Wirtschaftsjahr die Gewinnermittlung des Landwirts nicht mehr nach Durchschnittssätzen erfolgen kann, steht nicht entgegen, dass sie innerhalb einer Frist von weniger als einem Monat …
Lesen



















