Das Aktivierungsverbot für selbst geschaffene immaterielle Wirtschaftsgüter greigt bei Formwechsel einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft nicht. Selbst geschaffene immaterielle Wirtschaftsgüter dürfen daher nach dem Formwechsel aktiviert werden.
In dem jetzt vom Finanzgericht Münster entschiedenen Fall hatte eine KG geklagt, die …
Lesen

















