Anträge einer Personengesellschaft auf Investitionszulage haben deren „besonders Beauftragte“ zu unterschreiben. Als „besonders Beauftragter“ einer GmbH & Co. KG kommt neben der Komplementär-GmbH –vertreten durch ihren Geschäftsführer als gesetzlichen Vertreter– auch ein Kommanditist in Betracht, dem die Wahrnehmung der steuerlichen Vertretung der KG wirksam übertragen wurde.

Bundesfinanzhof, Urteil vom 30. Oktober 2008 – III R 107/07







