Wie nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgericht nicht anders zu erwarten war, ist die „alte“, bis 2006 geltende Regelung zur Pendlerpauschale nun auch für die Jahre ab 2007 wieder geltendes Recht. Nach dem Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages hat am Freitag auch der Bundesrat dem „Gesetz zur Fortführung der Gesetzeslage 2006 bei der Entfernungspauschale“ zugestimmt und dadurch die mit Beginn des Jahres 2007 eingeführte Kürzung der Pauschale jetzt endgültig wieder rückgängig macht.

Wie bereits bis 2006 erhalten alle Berufspendler damit auch für die Jahre 2007 und 2008 – sowie für die künftigen Jahre – die Pendlerpauschale von 0,30 € wieder ab dem ersten Entfernungskilometer an. Außerdem können wieder höhere Ausgaben für die öffentlichen Verkehrsmittel als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abgesetzt werden.
Soweit die Finanzämter die Einkommensteuererklärungen hinsichtlich der Pendlerpauschale seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nur unter Vorbehalt festgesetzt haben, ist diese Verwaltungspraxis mit dem Abschluss dieses Gesetzgebungsverfahrens (und der in den nächsten Tagen zu erwartenden Veröffentlichung des Gesetzes im Bundesgesetzblatt) nun auch obsolet.




