Schöne Grüße von den Cayman Islands

Und schon wieder ein vermeintliches Steuerparadies weniger. Die Regierung der Kaimaninseln (Cayman Islands) hat am 19. März 2009 erklärt, dass ihre Behörden zukünftig den deutschen Finanzbehörden auf Ersuchen alle Auskünfte und Informationen zur Verfügung stellen können, die für die Besteuerung …

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Englische Grundstücke und die Claw-back-Besteuerung

Grundstücke unterliegen für deutsche Steuerpflichtige bei ihrer Veräußerung unter bestimmten weiteren Voraussetzungen der Einkommenversteuerung der dabei erzielten Veräußerungsgewinne („private Veräußerungsgeschäfte“). Wird ein englisches Grundstück veräußert, führt dies im britischen Steuerrecht zu einer Gewinnbesteuerung nach dem britischen Taxation of Chargeable Gains …

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Deutsches Geld auf Schweizer Bankkonten

Die Unterhändler der Schweiz und Deutschlands haben heute in Bern die Verhandlungen über offene Steuerfragen abgeschlossen und ein Steuerabkommen paraphiert.

Das neue Abkommen sieht vor, dass Personen mit Wohnsitz in Deutschland ihre bestehenden Bankbeziehungen in der Schweiz nachbesteuern können, indem …

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Doppelbesteuerungsabkommen mit Mexiko

Das Doppelbesteuerungsabkommen mit Mexiko soll aktualisiert werden. Zu diesem Zweck hat die Bundesregierung das Zustimmungsgesetz zum Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und Steuerverkürzung nun in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht. Geändert wurden unter anderem die Senkung von Quellensteuern und die Besteuerung von …

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Steuerabzug bei beschränkt Steuerpflichtigen

Wer in Deutschland keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, ist hier im Regelfall auch nur beschränkt, nämlich mit dem in Deutschland erzielten Einkommen, steuerpflichtig. Dies führt unter anderem dazu, dass seine Einkommensteuerpflicht etwa für ein hier bezogenes Gehalt, als mit …

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Besteuerungsrecht des Quellenstaats bei fehlender tatsächlicher Besteuerung im Ansässigkeitsstaat – die Rückfallklausel im DBA-Südafrika

Art. 16 Abs. 1 DBA-Südafrika bestimmt, dass Ruhegehälter und ähnliche Vergütungen, die einer in einem Vertragsstaat ansässigen Person für frühere unselbständige Tätigkeit gezahlt werden, „nur“ im Ansässigkeitsstaat besteuert werden können, wenn diese Einkünfte im Ansässigkeitsstaat „der Besteuerung unterliegen“.

In einem …

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Doppelbesteuerungsabkommen mit Frankreich

Mit Frankreich wurde ein neues Doppelbesteuerungsabkommen auf dem Gebiet der Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer geschlossen. Dieses Abkommen gilt, ohne Rücksicht auf die Art der Erhebung, für alle Nachlass- und Erbschaftsteuern sowie Schenkungsteuern, die in Deutschland oder Frankreich erhoben werden, dies sind …

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Grenzpendler auf Dienstreise

Die Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Frankreich sowie zwischen Deutschland und der Schweiz sehen besondere Regelungen für Grenzgänger vor. Grenzgänger sind Steuerpflichtige, die regelmäßig zwischen ihrem Wohnsitz in einem Vertragsstaat und dem Arbeitsort im anderen Vertragsstaat hin und zurück pendeln.

Das …

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Stille luxemburger Beteiligung

Einkünfte aus typisch stillen Beteiligungen werden nach Abschn. 11 Satz 2 des Schlussprotokolls zu den Art. 5, 7 und 13 des deutsch-luxemburgischen Doppelbesteuerungsabkommens als Dividenden (Art. 13 DBA-Luxemburg) behandelt. Unbeschadet dessen werden die Einkünfte einer in Deutschland ansässigen GmbH aus …

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Doppelbesteuerungsabkommen mit der Türkei gekündigt

Die Bundesregierung hat am 21. Juli 2009 das bestehende Doppelbesteuerungsabkommen mit der Türkei gekündigt, das damit Ende 2010 ausläuft.

Hintergrund der Kündigung des DBA/Türkei durch die Bundesregierung ist es, ein an den derzeitigen OECD-Standards ausgerichtetes Doppelbesteuerungsabkommen durchzusetzen. Deutsch-türkische Verhandlungen über …

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Stille luxemburger Beteiligung

Einkünfte aus typisch stillen Beteiligungen werden nach Abschn. 11 Satz 2 des Schlussprotokolls zu den Art. 5, 7 und 13 des deutsch-luxemburgischen Doppelbesteuerungsabkommens als Dividenden (Art. 13 DBA-Luxemburg) behandelt. Unbeschadet dessen werden die Einkünfte einer in Deutschland ansässigen GmbH aus …

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In der Schweiz – von außerhalb

Die Tätigkeit eines in Deutschland ansässigen leitenden Angestellten für eine schweizerische Kapitalgesellschaft, die unter Art. 15 Abs. 4 des zwischen Deutschland und der Schweiz bestehenden Doppelbesteuerungsabkommens von 1992 fällt, wird auch dann im Sinne des Art. 24 Abs. 1 Nr. …

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