In einem Versorgungsvertrag vereinbarte Altenteilleistungen können nicht als Sonderausgaben für die Altenteilleistungen nach § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG abgezogen werden, wenn sie erstmals nach Abschluss eines geänderten Vertrages, mit dem jedoch kein Vermögen mehr übertragen wird, vollständig wie vereinbart geleistet werden.

Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 19. August 2008 – 8 K 183/07
(nicht rechtskräftig, Revision beim BFH anhängig – X R 16/09)




