Anteilsschenkung unter Vorbehaltsnießbrauch

Wenden Eltern Teile ihrer Beteiligungen an einer gewerblich geprägten Personengesellschaft unentgeltlich ihren Kindern zu und behalten sie sich dabei den lebenslänglichen Nießbrauch vor, fehlt es den Kindern an der für die Anwendung des § 13a ErbStG erforderlichen Mitunternehmerinitiative, wenn vereinbart ist, dass die Nießbraucher die Gesellschafterrechte der Kinder wahrnehmen und die Kinder den Eltern „vorsorglich“ Stimmrechtsvollmacht erteilen.

Anteilsschenkung unter Vorbehaltsnießbrauch

Bundesfinanzhof, Urteil vom 10. Dezember 2008 – II R 34/07