Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis – und die Niederschlagung

Die Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis sind nicht durch die Niederschlagung gemäß § 261 AO tangiert worden.

Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis – und die Niederschlagung

Denn die Niederschlagung ist eine verwaltungsinterne Verfügung und wirkt nicht auf das Steuerschuldverhältnis zwischen dem Steuergläubiger und dem Steuerschuldner ein[1].

Bundesfinanzhof, Beschluss vom 21. Dezember 2021 – VII R 21/19

  1. vgl. Loose in Tipke/Kruse, § 261 AO Rz 8; Müller-Eiselt in Hübschmann/Hepp/Spitaler -HHSp-, § 261 AO Rz 7[]