Die Steuerhinterziehung durch Unterlassen gemäß § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO ist als Teil einer jeweils einheitlichen prozessualen Tat auch von der Anklage als Steuerhinterziehung durch aktives Tun erfasst.
Tat im prozessualen Sinne gemäß § 264 StPO ist der …
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