Schließen Umsatzsteueranmeldungen mit einem Überschuss der Vorsteuerbeträge über die Umsatzsteuerbeträge, handelt es sich mithin um Fälle der Steuervergütung i.S.v. § 168 Satz 2 AO . In den Konstellationen des § 168 Satz 2 AO tritt der Vollendungserfolg aber erst mit …
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