Streitwert bei Streit über die Grundstücksart „Betriebsgrundstück“

Wird im Rahmen eines Rechtsstreits über die gesonderte Feststellung des Grundstückswerts für Zwecke der Erbschaft- oder Schenkungsteuer darüber gestritten, ob das Grundstück im Erwerbszeitpunkt zu mehr als der Hälfte seines Werts einem Gewerbebetrieb diente und deshalb auch die Grundstücksart „Betriebsgrundstück“ festzustellen ist, ist der Streitwert pauschal, aber gestaffelt wie folgt anzusetzen:

Streitwert bei Streit über die Grundstücksart „Betriebsgrundstück“
  • Bei Grundstückswerten bis einschließlich 512 000 € mit 10 v.H. der Wertdifferenz zwischen dem festgestellten Grundstückswert und demjenigen Wert, mit dem das Grundstück als Betriebsgrundstück in die Steuerbemessungsgrundlage eingehen würde;
  • bei Grundstückswerten bis einschließlich 12 783 000 € mit 20 v.H. dieser Wertdifferenz;
  • bei darüber hinausgehenden Grundstückswerten mit 25 v.H. dieser Wertdifferenz.

Bundesfinanzhof, Beschluss vom 19. Februar 2009 – II E 1/09