Pendlerpauschale unter Vorbehalt

In den letzten Tagen hat die Praxis der Finanzämter für einige Verwirrung gesorgt, die nach dem Urteil des Bundesverfassungsgericht ab dem ersten Entfernungskilometer zu berücksichtigende Pendlerpauschale nun doch nur „unter Vorbehalt“ festzusetzen.

Pendlerpauschale unter Vorbehalt

Die Antwort des Bundesfinanzministeriums zu dieser Praxis:

Das Bundesverfassungsgerichts hat am 9. Dezember 2008 entschieden, dass die Abschaffung der Pendlerpauschale mit Wirkung zum 01. Januar 2007 nicht mit den Regeln des Grundgesetzes vereinbar ist. Bis zu einer gesetzlichen Neuregelung ist im „Wege der vorläufigen Steuerfestsetzung“ rückwirkend ab dem 1. Januar 2007 wieder das bis zum 31.12.2006 geldenden Recht anzuwenden.

Die Bundesregierung hat erklärt, dass angesichts der aktuellen wirtschaftlichen Situation keine Massnahmen ergriffen werden, um die mit der Umsetzung des Urteils einhergehenden Steuerausfälle von insgesamt rd. 7,5 Mrd. € für die Jahre 2007 – 2009 an anderer Stelle einzusparen. Eine gesetzliche Neuregelung der Pendlerpauschale ist in der laufenden Legislaturperiode nicht geplant.

Will sagen: Es wird vorläufig festgesetzt, weil das BVerfG das so angeordnet habe. Tatsächlich hat das BVerfG dem Gesetzgeber aber nur die Möglichkeit gegeben, eine neue, verfassungskonforme Regelung zu erlassen. Wenn dies tatsächlich nicht beabsichtigt ist, bedarf es auch keiner Vorläufigkeitsvermerke in den Steuerbescheiden.

Bleibt also weiterhin die Frage: Will sich der Fiskus vielleicht doch noch eine Hintertür für eine erneute Abschaffung offen halten?