Städtische Zuschüsse zum Schwimmbad

Geldzahlungen einer Gemeinde an einen Schwimmbadbetreiber zur Aufrechterhaltung des allgemeinen Badebetriebs sind nicht Entgelt für steuerpflichtige Leistungen und damit nicht der Umsatzsteuer.

Städtische Zuschüsse zum Schwimmbad

Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 28. August 2008 – 16 K 133/07 (nicht rechtskräftig, Revision zum BFH eingelegt: V R 29/08)