Eigenheimzulage bei Anschaffung von Genossenschaftsanteilen

Die Eigenheimzulage bei Anschaffung von Genossenschaftsanteilen ist nicht davon abhängig, dass mehr als 2/3 des Geschäftsguthabens der Genossenschaft zu wohnungswirtschaftlichen Zwecken verwandt werden und dass die neu angeschafften und errichteten Wohnungen überwiegend an Genossenschaftsmitglieder zu eigenen Wohnzwecken überlassen werden.

Eigenheimzulage bei Anschaffung von Genossenschaftsanteilen

Bundesfinanzhof, Urteil vom 19. August 2008 – IX R 3/08