Tonnagebesteuerung und Betriebsaufgabe

Veräußert eine Einschiffs-Personengesellschaft ihr Handelsschiff, unterliegt der sich aus der Hinzurechnung des Unterschiedsbetrages nach § 5a Abs. 4 Satz 3 Nr. 2 EStG ergebende Gewinn auch dann der Gewerbesteuer, wenn die Personengesellschaft im Zusammenhang mit der Veräußerung ihren Betrieb aufgibt.

Tonnagebesteuerung und Betriebsaufgabe

Bundesfinanzhof, Urteil vom 13. Dezember 2007 – IV R 92/05