Kein Vorsteuerabzug für den Wohnhausanbau

Ein Unternehmer, der für eigene Wohnzwecke ein Einfamilienhaus an seine Werkhalle anbaut, ist nach einem aktuellen Urteil des Finanzgerichts Köln nicht zum Abzug der beim Eigenheimbau angefallenen Vorsteuer berechtigt.

Kein Vorsteuerabzug für den Wohnhausanbau

Eine Zuordnung des ausschließlich privat genutzten Wohnhauses zum unternehmerischen Bereich komme nach Auffassung des Finanzgerichts nicht in Betracht, weil die Werkhalle und das Eigenheim zwei unterschiedliche Gebäude darstellten. Unerheblich sei insoweit, dass die Gebäude durch eine gemeinsame Zwischenwand verbunden seien und die Versorgungsleitungen durch die Werkhalle an das Einfamilienhaus herangeführt würden.

Das FG hat gegen das Urteil wegen grundsätzlicher Bedeutung die Revision beim Bundesfinanzhof in München zugelassen.

Finanzgerichts Köln, Urteil vom 30. Januar 2008 – 7 K 3232/05