Erbvergleich bei Dritten

Die Grundsätze des sog. Erbvergleichs sind auf einen Vergleich zwischen Miterben und einem nicht am Nachlass beteiligten Dritten über Grund und Höhe möglicher Ansprüche des Erblassers unanwendbar.

Erbvergleich bei Dritten

Bundesfinanzhof, Urteil vom 26. Februar 2008 – II R 82/05