Doppelte Haushaltsführung wegen Wegzugs

Der Bundesfinanzhof hat mit zwei Urteilen vom 5. März 2009[1] seine Rechtsprechung zur doppelten Haushaltsführung (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG) in sog. Wegverlegungsfällen geändert[2].

Doppelte Haushaltsführung wegen Wegzugs

Nach neuerer Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs kann eine aus beruflichem Anlass begründete doppelte Haushaltsführung auch dann vorliegen, wenn ein Arbeitnehmer seinen Haupthausstand aus privaten Gründen vom Beschäftigungsort wegverlegt und er darauf in einer Wohnung am Beschäftigungsort einen Zweithaushalt begründet, um von dort seiner bisherigen Beschäftigung weiter nachgehen zu können.

Bundesfinanzhof, Urteil vom 10. März 2010 – VI R 47/09

  1. BFH, Urteile vom 05.03.2009 – VI R 23/07, BFHE 224, 420, BStBl II 2009, 1016; und VI R 58/06, BFHE 224, 413, BStBl II 2009, 1012[]
  2. siehe auch BMF, Schreiben vom 10.12.2009 IV C 5-S 2352/0, 2009/0813056, BStBl I 2009, 1599[]