Zu viel gezahltes Kindergeld

Streitigkeiten wegen der Rückforderung von zu viel gezahltem Kindergeld beschäftigen häufig die Finanzgerichte. In aller Regel geht es um den unberechtigten Bezug des Kindergeldes für einen Zeitraum von mehreren Monaten oder Jahren, was regelmäßig zu erheblichen Rückzahlungsforderungen führt.

Zu viel gezahltes Kindergeld

In einem jetzt vom Finanzgericht Düsseldorf entschiedenen Streitfall war die Nachzahlung wegen einer Doppelzahlung des Kindergeldes für zwei Kinder über einen Zeitraum von 10 Jahren streitig. Insgesamt sollten über 37.000 € zu Unrecht bezogenes Kindergeld zurückgezahlt werden. Die Kindergeldberechtigte hatte nach dem Tod ihres im öffentlichen Dienst beschäftigten Ehegatten von der Behörde im Rahmen der Versorgungsbezüge Kindergeld bezogen. Zusätzlich erhielt sie auf ihren Antrag hin von der Familienkasse der Stadt Kindergeld für beide Kinder.

Nach Ansicht des Finanzgerichts Düsseldorf konnte der Kindergeldbescheid der unzuständigen städtischen Familienkasse gem. § 174 Abs. 2 A O aufgehoben werden und das Kindergeld für den noch nicht festsetzungsverjährten Zeitraum gem. § 37 Abs. 2 AO zurückgefordert werden.

Wegen der Verletzung der Pflicht zur Mitteilung der Doppelzahlung ging das Finanzgericht von einer Steuerhinterziehung und damit von einer 10-jährigen Festsetzungsfrist aus.

Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 18. Juni 2009 – 15 K 37/09 Kg