Vorsteueraufteilung bei gemischt genutztem Dachgeschossausbau

Für die Vorsteueraufteilung nach § 15 Abs. 4 UStG sind Ausbauflächen eines Dachgeschosses als eigenständiges Aufteilungsobjekt anzusehen, wenn die Ausbauflächen eigenständig genutzt werden.

Vorsteueraufteilung bei gemischt genutztem Dachgeschossausbau

Erfolgt die Verwendung der Dachgeschossflächen demgegenüber nur im Zusammenhang mit den Altflächen, kommt es für die Vorsteueraufteilung aus den Ausbaukosten auf die hinsichtlich des gesamten Gebäudes bestehende Verwendung (Verwendungsabsicht) an.

Bundesfinanzhof, Urteil vom 25. März 2009 – V R 9/08