Der Bundestag hat eine Änderung der Kfz-Besteuerung für Wohnmobile, rückwirkend zum 1. Januar 2006, beschlossen.
Durch die Aufhebung des § 23 Abs. 6a der Straßenverkehrszulassungsverordnung (StVZO) zum 1. Mai 2005 entfiel die verkehrsrechtliche Begriffsbestimmung ?Kombinationskraftwagen?. Daraus folgert die Finanzverwaltung auch …
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