Das Bonusprogramm der Genossenschaftsbank – als verdeckte Gewinnausschüttung

Zahlungen eines Kreditinstituts in der Rechtsform einer eingetragenen Genossenschaft aus einem Bonusprogramm für Genossenschaftsmitglieder sind Einkommensverwendungen und damit verdeckte Gewinnausschüttungen an die Genossen, wenn das Programm die Vorteile entgeltunabhängig gewährt. Die von der Genossenschaftsbank in den einzelnen Streitjahren gebildeten Rückstellungen -als Grundlage für die im Folgejahr ausgezahlten Bonusbeträge- sind ungeachtet

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Ehrenamtliche Bank-Aufsichtsräte

Die Tätigkeit im Aufsichtsrat einer Volksbank e.G. ist war nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs bisher als ehrenamtliche Tätigkeit angesehen und war damit nach § 4 Nr. 26 UStG von der Umsatzsteuer befreit . Diese Rechtsprechung hat der Bundesfinanzhof jetzt ausdrücklich aufgegeben. Nunmehr sieht der Bundesfinanzhof die Tätigkeit im Aufsichtsrat einer

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