Der Umsatzsteuerersatz im Freizeitpark

Die Steuersatzermäßigung nach § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. d UStG gilt nicht für ortsgebundene Schaustellungsunternehmen.

Die Freizeitparkbetreiberin erbringt mit der Verschaffung der Eintrittsberechtigung zur allgemeinen Nutzung der Einrichtungen ihres Freizeitparks eine einheitliche Leistung.

Nach der ständigen Rechtsprechung des …

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Besteuerung von Holzhackschnitzeln

Die Lieferung von aus bei Waldarbeiten angefallenem Holz gewonnenen Holzhackschnitzel unterliegt nicht dem ermäßigten Steuersatz gemäß Nr. 48 der Anlage 2 zu § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG.

Aus Rohholz gewonnene Holzhackschnitzel sind zolltariflich -je nach Holzart- entweder in …

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Die Dinner-Show und der Umsatzsteuersatz

Ein Leistungsbündel aus Unterhaltung und kulinarischer Versorgung der Gäste (sog. „Dinner-Show“) unterliegt jedenfalls dann dem Regelsteuersatz, wenn es sich um eine einheitliche, komplexe Leistung handelt

Ob im Fall eines Leistungsbündels umsatzsteuerrechtlich eine einheitliche Leistung vorliegt oder ob mehrere, getrennt zu …

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Krankenhauscafeteria – 7% oder 19%?

Die Bereitstellung von Mobiliar ist bei der Prüfung des anzuwendenden Steuersatzes nicht als Dienstleistungselement zu berücksichtigen, wenn es nicht ausschließlich dazu bestimmt ist, den Verzehr von Lebensmitteln zu erleichtern, sondern möblierte Bereiche zugleich z.B. auch als Warteraum und Treffpunkt dienen.…

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Ferienwohnungen – und die Margenbesteuerung

Der Bundesfinanzhof zweifelt am Ausschluss des ermäßigten Steuersatzes bei der Überlassung von Ferienwohnungen im Rahmen der sog. Margenbesteuerung. Er hat daher gemäß Art. 267 AEUV ein entsprechendes Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union gerichtet.

Konkret soll der Unionsgerichtshof entscheiden, …

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Mietwagen – und der Umsatzsteuersatz

1. Der im nationalen Recht vorgesehene ermäßigte Umsatzsteuersatz für Personenbeförderungsleistungen im Nahverkehr durch Taxen ist unionsrechtskonform und gilt grundsätzlich nicht für entsprechende von Mietwagenunternehmern erbrachte Leistungen. Anders kann es sein, wenn von einem Mietwagenunternehmer durchgeführte Krankentransporte auf mit Krankenkassen geschlossenen …

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Sondennahrung – umsatzsteuerlich gesehen

Diätetische Lebensmittel in flüssiger Form, die verschiedene Nährstoffe enthalten, für Personen mit fehlender oder eingeschränkter Fähigkeit zur ausreichenden normalen Ernährung bestimmt sind und auch über eine Magen- und Darmsonde verabreicht werden können (sog. Sondennahrung), sind in die Pos. 2202 KN …

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Kontaktlisten als Druckerzeugnis

Das Umsatzsteuerrecht sieht neben dem Regelsteuersatz von derzeit 19% für bestimmte Produkte einen ermäßigten Steuersatz von 7% vor. Dieser ermäßigte Umsatzsteuersatz gilt auch für Druckerzeugnisse, etwa für Tageszeitungen. Der Bundesfinanzhof nun zu entscheiden, ob dieser ermäßigte Umsatzsteuersatz auch für Kontaktlisten …

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Fleischwurst vom Wochenmarkt

Werden auf einem Wochenmarkt verzehrfertige Lebensmittel angeboten, so unterliegend diese nicht dem sonst für Lebensmittel geltenden ermäßigten, sondern vielmehr, quasi als Restaurationsumsatz, dem vollen Umsatzsteuersatz von 19%. Das jedenfalls entschied jetzt das Finanzgericht Rheinland-Pflalz für den Fall einer auf einem …

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Party-Service in der Umsatzsteuer

Die Leistungen eines Party-Services, der zusätzlich zur Abgabe zubereiteter Speisen Geschirr und Besteck überlässt und anschließend reinigt, unterliegt nach einem heute veröffentlichten Urteil des Bundesfinanzhof dem normalen Umsatzsteuersatz von derzeit 19%.

Eine Anwendung des ermäßigten Steuersatz verstößt gegen § 12 …

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Autorenlesung – und die Umsatzsteuer

Die reine Autorenlesung vor Publikum ist weder eine Theatervorführung noch eine den Theatervorführungen vergleichbare Darbietung. Eine Autorenlesung vor Publikum kann jedoch theaterähnlich sein, so dass die Eintrittsberechtigungen hierfür dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterliegen.

Die Entgelte für Autorenlesungen vor Publikum sind umsatzsteuerpflichtig. …

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Tattoo-Vorlagen sind keine Kunstwerke

Die Anfertigung von Tattoo-Vorlagen unterliegt nicht als künstlerische Arbeiten dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7% sondern nach Ansicht des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz dem Regelsteuersatz von 19%.

Der Kläger des jetzt vom Finanzgericht Rheinland-Pfalz entschiedenen Falls ist als Tattoo-Zeichner unternehmerisch tätig, ohne zugleich …

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