Der BFH hat dem Bundesverfassungsgericht die Frage vorgelegt, ob § 52 Abs. 10 Satz 4 EStG gegen das verfassungsrechtliche Rückwirkungsverbot (Art.20 Abs. 3 GG) verstößt, soweit diese Vorschrift die rückwirkende Anwendung des § 5a Abs. 4 Satz 5 und 6 …
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