Der vom Finanzgericht trotz Beweisantrag nicht erhobene Beweis

Die formgerechte Rüge einer Verletzung der Sachaufklärungspflicht durch Nichterhebung bestimmter vom Kläger beantragter Beweise setzt entsprechende Darlegungen in der Beschwerdebegründung voraus .

Diese umfassen:

  • die ermittlungsbedürftigen Tatsachen (Beweisthemen),
  • die angebotenen Beweismittel,
  • die genauen Fundstellen (Schriftsatz oder Terminprotokoll), in denen die
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