Rheinschiff

Personenbeförderung auf Schiffen – als Linienverkehr

Die Umsatzsteuer ermäßigt sich nach § 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG insbesondere für die Beförderungen von Personen im genehmigten Linienverkehr mit Schiffen. Linienverkehr i.S. von § 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG ist eine zwischen bestimmten Ausgangs- und Endpunkten eingerichtete regelmäßige Verkehrsverbindung, auf der Fahrgäste an bestimmten Haltestellen ein-

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Personenbeförderung im ÖPNV durch Taxen – und die Umsatzsteuer

Für die Steuerermäßigung nach § 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG ist es unbeachtlich, wenn der Unternehmer die Personenbeförderungsleistung nicht selbst durchführt, sondern durch einen Subunternehmer durchführen lässt. Wer bei einem Umsatz als Leistender und als Leistungsempfänger anzusehen ist, ergibt sich regelmäßig aus den abgeschlossenen zivilrechtlichen Vereinbarungen . Unerheblich ist

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