Besteuerung ausländischer Investmentfonds bis 2017

Der Ausschluss ausländischer Fonds von den für inländische Fonds geltenden Regelungen des § 11 Abs. 1 und 2 des Investmentsteuergesetzes 2004 verstößt gegen die Kapitalverkehrsfreiheit. Deshalb hat ein ausländischer Investmentfonds, der unter der Geltung des Investmentsteuergesetzes 2004 mit Kapitalertragsteuer belastete …

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Aktienfonds in US-$ – und die Wechselkursverluste

Nimmt eine Kapitalgesellschaft, die Investmentanteile an einem in US-Dollar geführten Aktienfonds erworben hat, aufgrund einer ungünstigen Entwicklung des Währungswechselkurses eine Teilwertabschreibung auf die Investmentanteile in ihrer Steuerbilanz vor, so führt dies zu einer außerbilanziellen Hinzurechnung gemäß § 8 Abs. 3 …

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Besteuerung ausländischer Pensions- und Investmentsfonds in Frankreich

Die EU-Kommission hat Frankreich förmlich aufgefordert, seine Steuervorschriften mit diskriminierenden Bestimmungen für ausländische Pensions- und Investmentfonds zu ändern. Nach diesen Vorschriften werden Dividenden an ausländische Pensions-und Investmentfonds (Dividendenzahlungen ins Ausland) stärker besteuert als Dividendenzahlungen an inländische Pensions- und Investmentfonds (inländische …

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Steuervergünstigungen für Rentensparbeträge in Belgien

Die EU-Kommission hat Belgien förmlich aufgefordert, eine Bestimmung des Einkommensteuerrechts zu ändern, wonach Steuervergünstigungen nur für Rentensparbeträge, die an belgische Einrichtungen gezahlt werden, und nur für Kollektivrentensparbeträge, die in belgische Fonds investiert werden, gewährt werden.

Belgien hält diese Einschränkungen für …

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Besteuerung von Investmentanteilen in Belgien

Die Europäische Kommission hat Belgien förmlich aufgefordert, seine Steuergesetze zu ändern, weil danach Inhaberpapiere, die bei einer in Belgien ansässigen Bank hinterlegt wurden, in einem Wertpapierkonto in Belgien eingetragene entmaterialisierte Papiere und bestimmte von belgischen Investmentgesellschaften ausgeschüttete Dividenden günstiger besteuert …

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Verrechnungsmöglichkeit von Verlusten aus Termingeschäften

Alt-Verluste aus Termingeschäften, die im zeitlichen Anwendungsbereich des mittlerweile ausgelaufenen Gesetzes über die Kapitalanlagegesellschaften (KAGG) entstanden sind, können nach einer Entscheidung des Hessischen Finanzgerichts nicht ohne weiteres mit Erträgen verrechnet werden, die im zeitlichen Anwendungsbereich des nunmehr gültigen Investmentsteuergesetzes (InvStG) …

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