Landwirtschaftlicher Grundstückshandel

Die Parzellierung und Veräußerung land- und forstwirtschaftlich genutzter Grundstücke ist grundsätzlich Hilfsgeschäft eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs und nicht Gegenstand eines selbständigen gewerblichen Grundstückshandels. Dies gilt unabhängig von der Größe des Areals, der Anzahl der Parzellen und der Höhe des …

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Altenheim als Erbe

Eine Erbschaft, die für den gewerblichen Betrieb eines Altenheims bestimmt ist, ist von dem Altenheim nach einem jetzt veröffentlichten Urteil des Bundesfinanzhofs als Betriebseinnahme zu versteuern.…

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Ökosteuer-Erstattung für 2004

Die Ökosteuer trifft zunächst alle. Für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes bestehen aber eine Reihe von Reduzierungsmöglichkeiten, über die im Einzelfall bis zu 95% der Ökosteuerbelastung wieder an das Unternehmen zurück erstattet werden kann. Diese Rückerstattungen erfolgen jedoch nur auf Antrag.…

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Radio-Werbespots und ihre Sprecher

Sprecher für Radio-Werbespots sind, zumindest steuerlich gesehen, nach Ansicht des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz nicht künstlerisch tätig.

In einem jetzt veröffentlichten Urteil hat das FG zu der Frage Stellung genommen, ob die Erstellung von Sprachaufnahmen für den Rundfunk (Werbetexte) als künstlerische Tätigkeit …

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Mitunternehmerische Betriebsaufspaltung

Überlässt ein Einzelgewerbetreibender eine wesentliche Betriebsgrundlage einer Personengesellschaft, an der er beherrschend beteiligt ist, so gehört das überlassene Wirtschaftsgut zum Sonderbetriebsvermögen des Gesellschafters bei der nutzenden Personengesellschaft. Die Rechtsfolgen einer mitunternehmerischen Betriebsaufspaltung werden verdrängt.…

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Arbeitnehmer-Telefon-Sex

Eine Telefonistin, die ihre Gespräche im Call-Center eines Telefonsex-Unternehmens führt, ist auch dann Arbeitnehmerin (und damit steuerlich nichtselbständig) tätig, wenn sie als „freie Mitarbeiterin“ beschäftigt wird und ihr weder Kranken- oder Urlaubsgeld noch sonstige Sozialleistungen gewährt werden. Mit dieser Begründung …

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Umstellung des Wirtschaftsjahres auf das Kalenderjahr

Im Veranlagungszeitraum der Umstellung von einem zulässigerweise abweichenden Wirtschaftsjahr eines Gewerbetreibenden auf das Kalenderjahr enden zwei Wirtschaftsjahre (letztes abweichendes Wirtschaftsjahr und Rumpfwirtschaftsjahr). Diese Grundsätze gelten für die Umstellung von einem unzulässigerweise gewählten abweichenden Wirtschaftsjahr auf das Kalenderjahr im Jahr der …

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