Die Art und Weise, in der ein Steuerpflichtiger seine Aufzeichnungen geführt hat, ist eine Tatsache, die, wenn sie dem Finanzamt nachträglich bekannt wird, zur Korrektur eines bestandskräftigen Einkommensteuerbescheids nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO führen kann. Dies gilt …
LesenSchlagwort: Betriebsprüfung
Die Korrektur bestandskräftiger Bescheide nach einer Außenprüfung
Die Art und Weise, in der der Steuerpflichtige seine Aufzeichnungen geführt hat, ist eine Tatsache im Sinne des § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO. Dies gilt im Fall der Einnahmenüberschussrechnung nicht nur für Aufzeichnungen über den Wareneingang gemäß § …
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Teilnahmebefugnis des Gemeindeprüfers bei der Gewerbesteuer-Außenprüfung
Die gemäß § 21 Abs. 3 FVG erfolgende Anordnung der Teilnahme des Gemeindeprüfers an einer die Gewerbesteuer betreffenden Außenprüfung des Finanzamtes ist nicht aufgrund des Bestehens von Vertragsbeziehungen zwischen dem Steuerpflichtigen und der Gemeinde rechtswidrig.
Die berechtigten Interessen des Steuerpflichtigen …
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Die BMF-Richtsatzsammlung als geeignete Schätzungsgrundlage?
Der Bundesfinanzhof hat das Bundesministerium der Finanzen aufgefordert, einem Revisionsverfahren beizutreten, um zu der Frage Stellung zu nehmen, ob und -wenn ja- unter welchen Voraussetzungen ein äußerer Betriebsvergleich in Gestalt einer Schätzung anhand der Richtsätze der amtlichen Richtsatzsammlung des BMF …
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Steuerabzug nach § 50a EStG – und die Anordnung der Außenprüfung
Die sachliche Zuständigkeit des Bundeszentralamts für Steuern für die Antragsveranlagung beschränkt Steuerpflichtiger und die Durchführung des Steuerabzugs nach § 50a Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes erstreckt sich nicht auf die Außenprüfung.
Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Köln ist mithin nicht …
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Ausschlussfrist für die Bezeichnung des Gegenstands des Klagebegehrens
Nach § 65 Abs. 1 Satz 1 FGO muss die Klage u.a. den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen. Fehlt es an einem der in § 65 Abs. 1 Satz 1 FGO genannten Erfordernisse, kann der Vorsitzende oder Berichterstatter dem Kläger für …
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Die Prüfungsanordnung bei einem Berufsgeheimnisträger
Es ist in der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs geklärt, dass die Anordnung einer Außenprüfung gegenüber einem Berufsgeheimnisträger auch im Hinblick auf einen mit der Prüfung verbundenen möglichen Schwärzungs- und Anonymisierungsaufwand von Belegen per se weder unverhältnismäßig noch willkürlich ist. Ferner ist …
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Anschlussprüfung – und ihre Erweiterung
Die Erweiterung einer nach § 4 Abs. 3 Satz 3 BpO 2000 zulässigen ersten Anschlussprüfung von einem auf drei Jahre bedarf keiner besonderen Begründung.
Die Erweiterung einer nach § 4 Abs. 3 Satz 3 BpO 2000 zulässigen ersten Anschlussprüfung von …
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Erweiterung einer Betriebsprüfung – und die Überprüfung der Ermessensentscheidung
Für die gerichtliche Überprüfung von Ermessensentscheidungen sind auch bei Prüfungsanordnungen die tatsächlichen Verhältnisse im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung maßgeblich.
Maßgeblicher Zeitpunkt für die gerichtliche Überprüfung der Ermessensentscheidung der Verwaltung gemäß § 102 FGO ist die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt …
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Gesetzliche Grundlage für Außenprüfungen
Es ist für den Bundesfinanzhof nicht ernstlich zweifelhaft, dass die gesetzlichen Grundlagen für eine Außenprüfung nach § 193 Abs. 1 AO i.V.m. § 147a AO sowohl formell als auch materiell verfassungsgemäß sind.
Auch die vom Antragsteller geäußerten verfassungsrechtlichen Bedenken gegen …
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Einkommensmillionäre – und das Prüfungsermessen des Finanzamtes
§§ 193 f. AO räumen dem Finanzamt bezüglich der Anordnung und des Umfangs der Außenprüfung ein Ermessen ein. Soweit die Behörden ermächtigt sind, nach ihrem Ermessen zu entscheiden, hat sich die gerichtliche Überprüfung darauf zu beschränken, ob die gesetzlichen Grenzen …
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Berechnung des Schwellenwerts für eine Außenprüfung
Bei der Berechnung des Schwellenwertes des § 147a Abs. 1 Satz 1 AO sind Kapitaleinkünfte, die aufgrund eines Antrags auf Günstigerprüfung gemäß § 32d Abs. 6 EStG der tariflichen Besteuerung unterliegen, mit einzubeziehen. Der Abzug der tatsächlich entstandenen Werbungskosten ist …
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Prüfungsanordnung für vier Jahre
Es ist nicht zu beanstanden, wemm das Finanzamt die Außenprüfung über einen Prüfungszeitraum von vier Jahren anordnet.
Die Außenprüfung kann gemäß § 194 Abs. 1 Satz 2 AO mehrere Besteuerungszeiträume erfassen. Sie ist gemäß § 193 Abs. 1 AO i.V.m. …
LesenAußenprüfung im hohen Alter
Der Steuerpflichtige kann sich nicht aufgrund seines hohen Alters auf eine Unzulässigkeit der Außenprüfung berufen.
Die Gewährleistung des in § 85 AO normierten verfassungsrechtlichen Gebots der Gleichmäßigkeit der Besteuerung (Art. 3 Abs. 1 GG, s.u.) würde beeinträchtigt, wenn sich Steuerpflichtige …
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Verfahrensverstöße in der Außenprüfung
Ein Beweisverwertungsverbot wegen Verfahrensverstößen bei der Außenprüfung bzw. Steuerfahndungsprüfung besteht nur bei schwerwiegenden Verfahrensverstößen.
In dem hier vom Bundesfinanzhof entschiedenen Streitfall begründete der Kläger ein Verwertungsverbot der angefochtenen Feststellungen des Finanzamt zu den streitigen zusätzlichen Betriebseinnahmen damit,
- die dafür ausgewerteten
Außenprüfung bei Überschusseinkünften
Mit dem Umfang der Begründungspflicht eines finanzgerichtlichen Urteils, wenn über eine Prüfungsanordnung wegen umfangreicher und vielgestaltiger Einkünfte sowie schwankender Kapitaleinkünfte und privater Veräußerungsgeschäfte gestritten wird, hatte sich aktuell der Bundesfinanzhof zu befassen:
Die Frage, ob ein Finanzgericht sich der Behauptung …
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Anfechtungsklagen – und die Bezeichnung des Gegenstands des Klagebegehrens
Nach § 65 Abs. 1 Satz 1 FGO muss die Klage u.a. den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen.
Fehlt es an einem der in § 65 Abs. 1 Satz 1 FGO genannten Erfordernisse, kann der Vorsitzende oder Berichterstatter dem Kläger für …
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Aufhebung der Investitionszulage – und die Ablaufhemmung wegen Betriebsprüfung
3. Die Ablaufhemmung i.S. des § 171 Abs. 4 Satz 1 AO tritt grundsätzlich nur für die Investitionszulage ein, auf die sich die Außenprüfung auf der Grundlage der Prüfungsanordnung erstreckt; ohne Bedeutung für den Umfang der Ablaufhemmung ist, ob die …
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Gewinnfeststellungsbescheid nach Betriebsprüfung – und die Festsetzungsverjährung
Die Feststellungsfrist läuft nicht ab, bevor der aufgrund der vor Ablauf der Festsetzungsfrist begonnen Außenprüfung erlassene Gewinnfeststellungsbescheid unanfechtbar geworden ist (§ 171 Abs. 4 Satz 1, § 181 Abs. 1 Satz 1 AO).
Gemäß § 169 Abs. 1 Satz 1, …
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Betriebsprüfung – und die von Dritten eingeholten Auskünfte des Betriebsprüfers
Nach § 93 Abs. 1 Satz 3 AO sollen andere Personen als die Beteiligten erst dann zur Auskunft angehalten werden, wenn die Sachverhaltsaufklärung durch die Beteiligten nicht zum Ziel führt oder keinen Erfolg verspricht.
Durch die Ausgestaltung der Norm als …
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