Gesetzliche Grundlage für Außenprüfungen

Es ist für den Bundesfinanzhof nicht ernstlich zweifelhaft, dass die gesetzlichen Grundlagen für eine Außenprüfung nach § 193 Abs. 1 AO i.V.m. § 147a AO sowohl formell als auch materiell verfassungsgemäß sind.

Auch die vom Antragsteller geäußerten verfassungsrechtlichen Bedenken gegen …

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Prüfungsanordnung für vier Jahre

Es ist nicht zu beanstanden, wemm das Finanzamt die Außenprüfung über einen Prüfungszeitraum von vier Jahren anordnet.

Die Außenprüfung kann gemäß § 194 Abs. 1 Satz 2 AO mehrere Besteuerungszeiträume erfassen. Sie ist gemäß § 193 Abs. 1 AO i.V.m. …

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Außenprüfung im hohen Alter

Der Steuerpflichtige kann sich nicht aufgrund seines hohen Alters auf eine Unzulässigkeit der Außenprüfung berufen.

Die Gewährleistung des in § 85 AO normierten verfassungsrechtlichen Gebots der Gleichmäßigkeit der Besteuerung (Art. 3 Abs. 1 GG, s.u.) würde beeinträchtigt, wenn sich Steuerpflichtige …

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Verfahrensverstöße in der Außenprüfung

Ein Beweisverwertungsverbot wegen Verfahrensverstößen bei der Außenprüfung bzw. Steuerfahndungsprüfung besteht nur bei schwerwiegenden Verfahrensverstößen.

In dem hier vom Bundesfinanzhof entschiedenen Streitfall begründete der Kläger ein Verwertungsverbot der angefochtenen Feststellungen des Finanzamt zu den streitigen zusätzlichen Betriebseinnahmen damit,

  • die dafür ausgewerteten
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Außenprüfung bei Überschusseinkünften

Mit dem Umfang der Begründungspflicht eines finanzgerichtlichen Urteils, wenn über eine Prüfungsanordnung wegen umfangreicher und vielgestaltiger Einkünfte sowie schwankender Kapitaleinkünfte und privater Veräußerungsgeschäfte gestritten wird, hatte sich aktuell der Bundesfinanzhof zu befassen:

Die Frage, ob ein Finanzgericht sich der Behauptung …

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