Keine Abfärbungswirkung bei Verlusten

Negative Einkünfte aus einer gewerblichen Tätigkeit führen nicht zur Umqualifizierung der vermögensverwaltenden Einkünfte einer GbR.

Nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 Halbsatz 1 EStG gilt als Gewerbebetrieb in vollem Umfang die mit Einkünfteerzielungsabsicht unternommene Tätigkeit einer OHG, KG oder …

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Investitionszulage für Investitionen im originär gewerblichen Bereich einer Besitzgesellschaft

Die von einer Betriebsgesellschaft verwirklichte Tatbestandvoraussetzung „verarbeitendes Gewerbe“ ist nicht auf die Besitzgesellschaft zu übertragen, wenn die von dieser durchgeführten Investitionen nicht die im Rahmen der Betriebsaufspaltung zur Nutzung überlassenen Wirtschaftsgüter betreffen, sondern Wirtschaftsgüter, die einer originär gewerblichen Tätigkeit dienen.…

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Sonderbetriebsvermögen nach Beendigung der Betriebsaufspaltung

Überlässt eine vermögensverwaltende Personengesellschaft Wirtschaftsgüter im Rahmen einer mitunternehmerischen Betriebsaufspaltung, werden diese für die Dauer der Betriebsaufspaltung als Betriebsvermögen der Besitzgesellschaft behandelt. Sofern gleichzeitig die Voraussetzungen für Sonderbetriebsvermögen bei der Betriebspersonengesellschaft erfüllt sind, tritt diese Eigenschaft mit Ende der Betriebsaufspaltung …

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Pachtminderung in der Betriebsaufspaltung

Betriebsausgaben, die bei der Verpachtung von Grundbesitz im Rahmen einer Betriebsaufspaltung anfallen, sind gemäß § 3c Abs. 2 EStG a.F. anteilig nur zur Hälfte zu berücksichtigen, soweit die vertraglich vereinbarte Pacht gegenüber der Betriebsgesellschaft herabgesetzt bzw. erlassen wird.

In dem …

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Einbringung des Besitzunternehmens

Die Einbringung des Besitzeinzelunternehmens in die Betriebs-GmbH gegen Gesellschaftsanteile an der übernehmenden Gesellschaft ist nach § 16 EStG steuerbar.

Gemäß § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG gehören zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb auch Gewinne, die erzielt werden …

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Mitunternehmerische Betriebsaufspaltung

Überlässt ein Einzelgewerbetreibender eine wesentliche Betriebsgrundlage einer Personengesellschaft, an der er beherrschend beteiligt ist, so gehört das überlassene Wirtschaftsgut zum Sonderbetriebsvermögen des Gesellschafters bei der nutzenden Personengesellschaft. Die Rechtsfolgen einer mitunternehmerischen Betriebsaufspaltung werden verdrängt.…

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Betriebsaufspaltung bei gleicher Anschrift?

Ein Unternehmenssitz an der Anschrift der überlassenen Räumlichkeiten ist nicht ausreichend für die Begründung einer Betriebsaufspaltung.

Eine Betriebsaufspaltung liegt vor, wenn einem Betriebsunternehmen wesentliche Grundlagen für seinen Betrieb von einem Besitzunternehmen überlassen werden und die hinter dem Betriebs- und Besitzunternehmen …

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Private Dachgeschossnutzung in der Betriebsaufspaltung

Ein Gebäude kann aus mehreren Wirtschaftsgütern bestehen; maßgebend ist der jeweilige Nutzungs- und Funktionszusammenhang ; wird ein Gebäude teils eigenbetrieblich, teils fremdbetrieblich, teils zu eigenen Wohnzwecken, teils zu fremden Wohnzwecken genutzt, ist jeder der vier unterschiedlich genutzten Gebäudeteile ein besonderes …

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