Die Beiladung eines ehemaligen Gesellschafters zum Klageverfahren eines anderen ehemaligen Gesellschafters gegen einen Gewinnfeststellungsbescheid hat nur bei einer Selbstbetroffenheit i.S. des § 40 Abs. 2 FGO zu erfolgen.
Nach § 60 Abs. 3 Satz 1 FGO sind Dritte beizuladen (notwendige …
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