Umsatzsteuerhinterziehung durch Unterlassen

Im Rahmen der Strafzumessung ist nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu berücksichtigen, dass es sich bei der vom Straftatbestand der Steuerhinterziehung durch Unterlassen (§ 370 Abs. 1 Nr. 2 AO) vorausgesetzten Erklärungspflicht um ein besonderes persönliches Merkmal im Sinne …

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In-vitro-Fertilisation

Aufwendungen für die Behandlung einer Krankheit, die nicht von der Krankenkasse oder vom Arbeitgeber nach beihilferechtlichen Vorschriften erstattet werden, können als außergewöhnliche Belastung steuermindernd zu berücksichtigen sein. …

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