Das Finanzgericht Hamburg hält die Pauschalierung nicht abziehbarer Betriebsausgaben bei Beteiligung von Kapitalgesellschaften nach § 8 b Abs. 3 und 5 KStG wegen Verstoßes gegen den Gleichheitssatz für verfassungswidrig und hat diese Rechtsfrage deshalb dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt.
Die …
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